Wie Sie gut vorsorgen

Die eigene Bestattung planen? Nur Mut. Es lohnt sich.

Viele Wünsche lassen sich zu Lebzeiten erfüllen, manche nicht. Ihre allerletzten Wünsche können wahr werden – denn für Ihre Bestattung können Sie selbst vorsorgen. Wir helfen Ihnen dabei. 

Um sich mit dem eigenen Tod zu befassen, braucht es etwas Mut. Lassen Sie daher folgende Gedanken einfach einmal zu: Wie würden Sie gerne beigesetzt werden? Auf einem Friedhof oder in einem Bestattungswald in Stuhr? In einem Sarg oder in einer Urne? Möchten Sie nach Ihrem Tod lieber ein Teil von Wind und Wellen sein und auf hoher See bestattet werden? Und ganz unabhängig davon: Wie stellen Sie sich Ihre eigene Trauerfeier vor? Was darf gerne über Sie gesagt, welche Lieder sollen gespielt und welche Rituale integriert werden? 

Das sind viele Fragen auf einmal? Keine Angst. Denn in der Bestattungsvorsorge nehmen wir uns alle Zeit, die wir brauchen, um sie zu beantworten. Ihre Wünsche halten wir dabei in einem Vertrag fest, den Sie anschließend jederzeit verändern und ergänzen können. 

Sie werden sehen: Dieser Prozess ist zuerst einmal herausfordernd, aber auch ungemein entlastend für Sie und Ihre Angehörigen. Denn wenn es einmal so weit ist, haben Sie längst vorgesorgt. 

Das geht übrigens auch finanziell. Mit einer Sterbegeldversicherung oder einem Treuhandvertrag können Sie die Bestattungskosten schon frühzeitig absichern – und damit eine Bestattung nach Ihren Wünschen gewährleisten sowie gleichzeitig Ihre Angehörigen entlasten. Wie das geht, erläutern wir Ihnen gerne im Gespräch.

Den Nachlass regeln und Klarheit schaffen.

Wenn ein Familienmitglied verstirbt, sollte die gemeinsame Trauerarbeit im Vordergrund stehen, nicht der Streit um Erbe und Nachlass. Den gibt es aber leider immer wieder. Wenn Sie das in Ihrer Familie verhindern möchten, sollten Sie vorsorgen – am besten mit einem Testament.

Das Testament schreiben Sie stets von Hand und formulieren darin klar und unmissverständlich, wie Sie Ihren Nachlass regeln. Versehen Sie es mit Datum, Ort und Ihrem vollständigen Namen, unterschreiben Sie es und hinterlegen Sie es idealerweise bei einem Notar. Dann sind Sie auf der rechtssicheren Seite. Im Testament können Sie (fast) frei verfügen, wer Ihren Nachlass in welcher Höhe erben soll.

Die Erbfolge können Sie nicht gänzlich umgehen, daher das „fast“. Denn direkte Nachkommen eines Verstorbenen haben einen gesetzlichen Pflichtanspruch aufs Erbe. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) unterscheidet die Erben nach drei Ordnungen, abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis:

  • Erben erster Ordnung sind: leibliche Kinder, Enkel und Urenkel (Ehepartner genießen Sonderrechte)
  • Erben zweiter Ordnung sind: Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten
  • Erben dritter Ordnung sind: Großeltern, Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen

Der digitale Nachlass muss ebenfalls abgewickelt werden. Dieses Thema ist in den letzten Jahren immer wichtiger geworden. Denn im digitalen
Zeitalter haben wir Menschen nicht nur zig Dateien auf unseren Computern, sondern oft ebenso viele Nutzerkonten bei Onlinehändlern, Streamingdiensten, auf sozialen Netzwerken und so weiter. Wer verwaltet Ihre Konten und Daten nach Ihrem Tod? Das sollten Sie vorher festlegen, indem Sie eine Vertrauensperson dafür bestimmen und ihr auch die entsprechenden Zugänge zur Verfügung stellen.

Bitte beachten Sie: In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.

Die Finanzierung: transparent, individuell und flexibel gestaltbar.

So wie Sie sich Ihre Bestatterin oder Ihren Bestatter frei aussuchen können, sind auch die gesamte Bestattung, Trauerbegleitung und das Abschiednehmen sehr individuell. Wir fänden es daher nicht fair, Ihnen hier vorab einen Pauschalpreis zu nennen, denn die Kosten hängen von vielen Faktoren ab. 

Welcher Sarg ist gewünscht? Welche Urne darf es sein? Wird eine externe Rednerin beauftragt? Wie aufwendig gestalten die Floristen den Blumenschmuck? Davon hängt am Ende der Gesamtpreis ab. Und auch von einigen behördlichen Kosten, die wir nicht beeinflussen können, wie etwa den Friedhofsgebühren und den Kosten für das Ausstellen der Sterbeurkunde.

Uns ist es wichtig, Ihnen die Kosten transparent und vor allem verlässlich zu nennen – das machen wir daher immer nach unserem ausführlichen Beratungsgespräch.

Was die Finanzierung angeht, so sind wir flexibel und bieten Ihnen auch Ratenzahlungsmodelle an. Sprechen Sie uns dazu einfach an.

Der Abschied ist für uns eine Herzenssache

Sie haben Fragen zur Bestattungskultur bei Ehlers?

Sehr gerne. Rufen Sie uns an unter 04206/355
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